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Handy-Verbot an Schulen und Diabetes – Wie passt das zusammen?

Aktuell wird in der Öffentlichkeit über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche diskutiert. Schon länger gibt es aber altersabhängig flächendeckende oder schulinterne Verbote zur Nutzung eines Smartphones in der Schule.

Foto eines Referenten

Reiner Hub referiert (Foto: Michael M. Roth, MicialMedia)

Was bedeutet das aber für Kinder oder Jugendliche, die an Diabetes erkrankt sind?

Den vom Sensor ermittelten Blutzuckerwert anzeigen, die Insulinpumpe bedienen, den Algorithmus des AID-Systems steuern, oder auch in unklaren Situationen mit den Eltern Rücksprache halten: Abhängig vom gewählten System ist dazu häufig ein Smartphone als Steuergerät erforderlich. Nur wenige Systeme funktionieren ohne. Deshalb kann es in der Schule immer wieder zu Situationen kommen, in denen Lehrkräfte oder auch die Schulleitung aus Unwissenheit die Nutzung des Smartphones untersagen.

Schulpolitik liegt in Länderhoheit. Jedes Bundesland kann selbst bestimmen, ob und wie es ein Handy-Verbot handhabt. So gibt es entweder flächendeckende Regelungen, die abhängig von der Klassenstufe die Nutzung des Smartphones landesweit verbieten, oder jede Schule muss ihre eigenen Regeln erlassen. Im zweiten Fall werden den Schulen Formulierungsvorschläge zur Verfügung gestellt, die vom zuständigen Kultusministerium erarbeitet worden sind und einen rechtlichen Rahmen für schulinterne Verbote vorgeben. So auch in Baden-Württemberg, wo es aber in Zukunft eine landesweite Regelung geben könnte.

Einzige Ausnahme ist Berlin. Hier gibt es weder eine landesweite Regelung noch Formulierungsvorschläge. Die Schulen müssen selbst entscheiden, wie sie ein Handy-Verbot ausgestalten.

Hier eine Übersicht über die Regelungen nach Bundesland - Handyverbot an Schulen 2026 (Locksta)

Doch keine Sorge! Allen Ministerien ist bekannt, dass Kinder und Jugendliche mit Diabetes in der Regel ständig auf das Smartphone angewiesen sind. Sowohl in den landesweiten Regelungen wie auch in den Formulierungsvorschlägen der übrigen Bundesländer sind Ausnahmen aus medizinischen Gründen vorgesehen, die eine Nutzung des Smartphones zur Blutzuckermessung und zur Steuerung der Insulinpumpe zulassen. Als Beispiel im Kasten die derzeitige Empfehlung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, die so oder ähnlich auch in allen anderen Bundesländern gültig ist.

Ausnahme: Gesundheit:

Bei medizinischer Notwendigkeit dürfen private digitale mobile Endgeräte oder einzelne Anwendungen benutzt werden.

Aus medizinischen Gründen sowie zur Schaffung einer barrierefreien, inklusiven, unterstützenden und sicheren Lernumgebung kann es für einzelne Schülerinnen und Schüler notwendig sein, ihr privates mobiles Endgerät beziehungsweise spezifische Anwendungen zu nutzen.

Dies können beispielsweise Apps zur Blutzuckerkontrolle bei Diabetes, zur Epilepsie- oder Anfallsüberwachung, zur Medikamentenerinnerung, Notruf- oder Sicherheits-Apps, Tools zur Hör- oder Sehhilfe bis hin zu Anwendungen zur Stressbewältigung oder zur Unterstützung bei Lernschwierigkeiten sein.

Quelle: km.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-km/intern/PDF/Dateien/Schulartübergreifend/Dokumente_Handyregeln/Musterformulierungen_Nutzungsordnung.pdf 

Auf jeden Fall sollte man das Gespräch direkt mit der Schulleitung suchen und sich auf die in den landesweiten Regelungen oder in den vom Kultusministerium herausgegebenen Formulierungsvorschlägen beschriebenen medizinische Ausnahmen vom Handy-Verbot berufen. Falls diese Stichworte alleine nicht genügen sollten, kann man zusätzlich die Handy-Nutzung als  krankheitsbedingten Nachteilsausgleich einfordern. Die Schulleitung wird dann alle betroffenen Lehrkräfte informieren und bei anstehenden Prüfungen entsprechende Maßnahmen treffen. Sie wird auch veranlassen, dass die Klassenlehrer die Mitschüler über den Hintergrund der Ausnahme informieren werden.

Eltern wie auch Kinder und Jugendliche mit Diabetes brauchen sich also wegen der Nutzung des Smartphones in der Schule keine Sorgen zu machen.

Reiner Hub
Sozialreferent DDF

 

Zuletzt aktualisiert am: 01.10.2026

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