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Blutzuckerteststreifen – Werden Patienten zum Wechsel auf andere Streifen gezwungen?

In letzter Zeit berichten Patienten vermehrt, dass sie beim Arzt oder in der Apotheke statt der gewohnten Blutzuckerteststreifen solche anderer Hersteller erhalten hätten. Was steckt dahinter?

Schon seit mehreren Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, für Arzneimittel oder auch andere Produkte wie z. B. Teststreifen mit den Herstellern Lieferverträge zu günstigen Konditionen abzuschließen. Denn ganz allgemein gilt für ärztliche Verordnungen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 (1), SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Das bedeutet: Werden gleichwertige Leistungen wie z. B. die Blutzuckerteststreifen von verschiedenen Herstellern zu unterschiedlichen Preisen angeboten, dann muss das günstigste Angebot gewählt werden. Aber nicht nur das: Die von den Krankenkassen mit den Herstellern abgeschlossenen Lieferverträge (sog. Rabattverträge) können auch dazu führen, dass die Krankenkasse ein eigentlich teureres Produkt zu einem unschlagbar günstigen Preis erhält. Dies trifft auch auf die am Markt verfügbaren Teststreifen zur Messung des Blutzuckers zu. Auch unter diesen gibt es billigere und teurere – und Rabattverträge.

Offenbar ist das Ganze in der Vergangenheit von den Krankenkassen bei den Blutzuckerteststreifen nicht immer konsequent überwacht worden. Doch jetzt üben einige Kassen Druck auf die Ärzteschaft aus und fordern die Umstellung der Patienten auf möglichst billige Blutzuckerteststreifen. Aus den oben genannten Gründen lässt sich nichts dagegen unternehmen. Es bleibt nur, von der Arztpraxis oder der Apotheke eine Einweisung in die Handhabung der neuen Teststreifen und Messgeräte zu verlangen, wenn man nicht alleine durch das Lesen des Beipackzettels damit klarkommt.

Mitglieder des DBW können den ausführlichen Text hierzu im Mitgliederbereich auf www.diabetiker-bw.de unter "Aktuelles" nachlesen.