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Diabetiker beim Abschluss von Versicherungen diskriminiert?

Immer wieder sind Menschen mit Diabetes überrascht, dass sie viele Versicherungen gar nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen abschließen können. Dazu gehören Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Unfallversicherung. Was hat es damit auf sich? Kann man das vermeiden?

Wegen ihrer Erkrankung haben Menschen mit Diabetes höhere Behandlungskosten. Sie sind durch Unterzuckerungen anfälliger für Unfälle. Folgeerkrankungen beeinflussen die Lebenserwartung. Versicherungen wägen deshalb genau ab, welche wirtschaftlichen Risiken sie bei der Aufnahme eines Diabetikers eingehen. Gedeckt wird diese Vorgehensweise auch rechtlich: Nach §20 (2) AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, sog. Antidiskriminierungsgesetz) ist eine Ungleichbehandlung erlaubt, wenn sie sich durch statistische Erhebungen versicherungsmathematisch begründen lässt. Risikobedingte Beitragserhöhungen, Leistungseinschränkungen oder gar Ablehnungen sind also möglich.

Lebensversicherungen untersuchen mit welcher Wahrscheinlichkeit eine versicherte Person bereits vor Ablauf  der Beitragszahlungsdauer verstirbt. Die vereinbarte Todesfallleistung ist dann vorzeitig fällig, obwohl die kalkulierten Beiträge noch nicht vollständig einbezahlt worden sind. Wenn dies bei Risikopersonen häufiger eintritt als bei Gesunden, dann muss das im Versicherungsbeitrag abgebildet werden.

Ähnlich ist es wegen der höheren Behandlungskosten bei allen Formen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Und die Private Unfallversicherung schränkt je nach Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen Leistungen für diabetesbedingte Unfallfolgen ein.

Nicht anders ist es auch bei dem jüngst neu auf den Markt gekommenen Produkt einer Risikolebensversicherung speziell für Diabetiker, das die höheren Risiken ebenfalls durch höhere Beiträge kompensiert. Neu ist jedoch, dass einem Großteil der Antragsteller ein Angebot unterbreiten werden soll. Die Höhe des Beitrags wird abhängig vom HbA1c-Wert kalkuliert und bei Verbesserung gegenüber dem Anfangswert durch einen Bonus verringert. Bei Verschlechterung des HbA1c-Werts soll nie mehr als der Anfangsbeitrag verlangt werden. Es ist aber trotzdem angeraten, auch andere Angebote einzuholen, da nicht alle anderen Lebensversicherer Menschen mit Diabetes grundsätzlich ablehnen. Vielleicht findet man trotz Risikozuschlägen sogar ein günstigeres Angebot.

Tipps:

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Abhängig von der Schwere der verschwiegenen Vorerkrankung entfällt die Leistungspflicht des Versicherers teilweise oder vollständig. Deshalb vor Ausfüllen der Gesundheitsfragen die behandelnden Ärzte und die Krankenversicherung um eine Selbstauskunft bitten.

Mitglieder des DBW Diabetiker Baden-Württemberg können sich anbieterneutral von einem auf Diabetes spezialisierten Versicherungsfachmann beraten lassen.

Mitglieder des DBW können den ausführlichen Text hierzu im Mitgliederbereich auf www.diabetiker-bw.de unter "Aktuelles" nachlesen.