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Diskriminierung im Schulbus?
Darunter fallen zum Teil auch Kinder mit Diabetes. Besorgte Eltern haben sich deshalb vor einiger Zeit an den DBW gewandt, weil sie befürchten, dass ihr Kind deshalb im Schulbus diskriminiert werden könnte.
Tatsächlich besteht die Gefahr einer Diskriminierung, weil die Wertmarke nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis gültig ist. Beide müssen bei der Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden und sehen eben anders aus als die übliche Schülermonatskarte. Die Befürchtung ist, dass andere Kinder oder Jugendliche, die gleichzeitig in den Bus steigen, darauf aufmerksam werden und evtl. unangenehme Fragen stellen.
Die Sozialreferenten des DBW und der DDF haben sich dieser Angelegenheit angenommen und den DDF-Vorstand gebeten, deshalb beim Bundesministerium für Soziales, dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Behindertenbeauftragten des Bundes eine Änderung anzuregen. Nach mehrmaligem, teils an der Thematik vorbeigehendem Schriftverkehr (siehe auch den Bericht der DDF im Juliheft des Diabetes Journals) haben wir nun erfahren, dass die für eine Neuregelung der Freifahrt erforderliche Gesetzesänderung von der Bundesregierung frühestens im Jahr 2026 geplant ist. Wir werden am Ball bleiben!
Reiner Hub
Vorstandsmitglied DBW und Sozialreferent DDF