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Sprechen ohne Stimme: Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

In Deutschland sind mehr als 70 Millionen Menschen in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Doch wer legt eigentlich fest, welche Medikamente und Therapien von der Krankenkasse für die Versicherten übernommen werden?

Unser Gesundheitssystem ist ein komplexes Gebilde mit einer Vielzahl an Institutionen und Akteuren, die miteinander in Beziehung stehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er legt über den Leistungskatalog fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erstattet werden. Außerdem beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Ein Abschnitt in Buch 5 des Sozialgesetzbuches legt fest, dass Patientenvertreter ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA wahrnehmen können, nachdem sie von den maßgeblich auf Bundesebene anerkannten Patienten- und Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland benannt wurden. Die Benennung erfolgt für eines oder mehrere Beschluss- oder Arbeitsgremien des G-BA, manchmal auch nur für ein Thema. Insgesamt nehmen zirka 220 Patientenvertreter dieses Ehrenamt wahr. Die Deutsche Diabetes Föderation wirkt unter anderem in den Arbeitsgruppen „Kontinuierliche Glukosemessung CGM, FGM“, „Methodenbewertung“, „Zweitmeinungsverfahren“ und „DMP Diabetes“ als themenbezogene Patientenvertreter mit.

Bis neue Therapien oder Medikamente den Weg in den Leistungskatalog und damit zur Kostenübernahme finden, vergehen in der Regel Jahre. Es gilt hohe bürokratische Hürden zu nehmen und unter allen Beteiligten wird lange und zäh verhandelt. Aus unserer Perspektive als Patientenvertreter ist dies immer dann besonders ärgerlich, wenn die notwendigen Mittel am Markt verfügbar sind, die Patienten von ihnen längst profitieren könnten und keine Anerkennung zur Kostenübernahme im G-BA stattfindet. Zum Beispiel war dies lange Zeit bei den Instrumenten zur kontinuierlichen Glukosemessung rtCGM und den Insulinpumpen der Fall. Aus unserer Perspektive hat sich der G-BA hier als sehr schleppend und verzögernd erwiesen. 

Allerdings ist es auch aus unserer Sicht sehr wichtig, dass wissenschaftliche  Studien einen Nutzen für denn Patienten belegen und vor allem, dass den Patienten durch Zulassung neuer Medikamente oder Methoden kein Schaden entsteht.

Das Antrags- und Mitberatungsrecht in den Gremien ist hilfreich und sinnvoll, doch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Patientenvertreter kein Stimmrecht besitzen, obwohl sie ihre Fachkompetenz und Erfahrungswissen einbringen. Dennoch haben wir erfreulicherweise erfahren, dass man uns durchaus zuhört und dass wir im Einzelnen etwas bewirken können.  

Ein Beispiel für die Durchsetzungskraft der Patientenvertreter war die Übernahme der Kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen. 

Eine stärkere Fokussierung auf die Patienten und eine Patientenvertretung, die auf Augenhöhe wirklich mitbestimmt, wären hier die nächsten wichtigen Schritte. Als Patientenvertretung setzen wir uns mit all unserer Kraft für die Interessen der Diabetikerinnen und Diabetikern ein. Im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) und darüber hinaus. Denn die bestmögliche Versorgung zur Sicherung des Selbstmanagements und der Teilhabe am Leben muss in allen Bereichen gewährleistet sein. 

Elke Brückel