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Steuererklärung für 2021: Mehr herausholen!
Behindertenpauschbeträge:
Behinderte – zu denen auch Menschen mit Diabetes gehören können - können Unkosten, die ihnen durch ihre Behinderung entstehen, von der Steuer absetzen. Damit man nicht für jeden einzelnen Vorgang Belege sammeln und dem Finanzamt vorlegen muss, gibt es zur Vereinfachung pauschalierte Steuerfreibeträge, die ab der Steuererklärung für das Jahr 2021 verdoppelt wurden:
Behindertenpauschbeträge ab 2021 | |
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag |
20 | 384 EUR |
30 | 620 EUR |
40 | 860 EUR |
50 | 1 140 EUR |
60 | 1 440 EUR |
70 | 1 780 EUR |
80 | 2 120 EUR |
90 | 2 460 EUR |
100 | 2 840 EUR |
Merkzeichen H oder Bl *) | 7 400 EUR |
*) Gilt auch für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5. |
Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen für die Behinderung die Höhe der Pauschbeträge, dann können natürlich die tatsächlichen Kosten in Einzelaufstellung zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Auch wenn die Behinderung erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde, dann gilt der Pauschbetrag dennoch für das volle Jahr.
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