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Steuererklärung für 2021: Mehr herausholen!

Behinderte bzw. pflegebedürftige Steuerpflichtige freuen sich über Steuererleichterungen! Ab dem Steuerjahr 2021 wurden die im Einkommensteuergesetz verankerten Behindertenpauschbeträge verdoppelt sowie weitere Freibeträge für Behinderte angepasst und in ihrem Umfang erweitert. Auch pflegebedürftige Menschen haben teilweise Anspruch auf diese Freibeträge.

Behindertenpauschbeträge: 

Behinderte – zu denen auch Menschen mit Diabetes gehören können - können Unkosten, die ihnen durch ihre Behinderung entstehen, von der Steuer absetzen. Damit man nicht für jeden einzelnen Vorgang Belege sammeln und dem Finanzamt vorlegen muss, gibt es zur Vereinfachung pauschalierte Steuerfreibeträge, die ab der Steuererklärung für das Jahr 2021 verdoppelt wurden: 

Behindertenpauschbeträge ab 2021 

Grad der Behinderung (GdB) 

Pauschbetrag 

20 

384 EUR 

30 

620 EUR 

40 

860 EUR 

50 

1 140 EUR 

60 

1 440 EUR 

70 

1 780 EUR 

80 

2 120 EUR 

90 

2 460 EUR 

100 

2 840 EUR 

Merkzeichen H oder Bl *) 

7 400 EUR 

*) Gilt auch für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5. 

Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen für die Behinderung die Höhe der Pauschbeträge, dann können natürlich die tatsächlichen Kosten in Einzelaufstellung zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Auch wenn die Behinderung erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde, dann gilt der Pauschbetrag dennoch für das volle Jahr.  

Hier sind zusätzliche Informationen für unsere Mitglieder abrufbar. (Um die Information abzurufen müssen Sie im Mitgliederbereich angemeldet sein.)