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Urteil gibt Diabetikern zu denken
Fahrtauglichkeit: In eine ähnliche Situation können auch Diabetiker durch geraten, die bei Behandlung mit den Blutzucker senkenden Medikamenten durch Unterzuckerung gefährdet sind. Sie sollten vor Fahrtantritt und auch regelmäßig während längerer Fahrten ihren Blutzucker prüfen und dokumentieren sowie bei Unterzucker Gegenmaßnahmen treffen. Sinnvoll kann es auch sein, für die Dauer einer längeren Autofahrt den Blutzuckerzielwert anzuheben, um die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern. Auch manche Folge- oder Begleiterkrankungen des Diabetes können zu einer vorübergehenden oder dauernden Einschränkung der Fahrtauglichkeit führen.
Therapieumstellung: Während der Ersteinstellung oder der Umstellung der Behandlung des Diabetes auf Medikamente, die Unterzuckerungen auslösen können, ist die Fahrtauglichkeit ebenfalls eingeschränkt.
Fahrlässigkeit: Kommt es wegen einer Unterzuckerung zu einem Verkehrsunfall, wird das von den Gerichten im Regelfall als Fahrlässigkeit beurteilt. Je nach Schwere des Unfalls ist auch eine Haftstrafe möglich.
Diabetiker, die mit den Blutzucker senkenden Medikamenten behandelt werden, sollten sowohl zu Ihrer eigenen als auch zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer die genannten Vorsorgemaßnahmen beachten.