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Wichtige Augenuntersuchung bald Kassenleistung

Wer an einer diabetischen Retinopathie oder an einem dadurch bedingten Makulaödem leidet, der muss künftig die Kosten für die Optische Kohärenztomographie nicht mehr selber übernehmen. Die Kosten für diese Augenuntersuchung übernehmen nämlich die gesetzlichen Krankenkassen.

Egal ob Typ-1 oder Typ 2, alle Diabetiker müssen regelmäßig ihre Augen untersuchen lassen. Eine häufige Begleiterscheinung dieser Stoffwechselerkrankung ist die diabetische Retinopathie, bei der kleine Blutgefäße im Auge und in Folge die Netzhaut geschädigt werden. Es entstehen kleine Ausbuchtungen der Gefäße aus denen Flüssigkeit austritt, die dann Schwellungen in der Netzhaut bewirken. Man spricht hier von einem diabetischen Makulaödem.

Dreidimensionales Bild dank Lichtwellen

Alle, bei denen diese Komplikation vorliegt, haben demnächst Anspruch auf ein Untersuchungsverfahren, dass die Netzhaut detailliert untersucht. Damit kann der Verlauf der Erkrankung sehr genau verfolgt werden. Die Rede ist von der Optischen Kohärenztomographie oder kurz OCT. Hier werden mithilfe von Licht Strukturen im Gewebe sichtbar gemacht. Je nach Gewebebeschaffenheit wird das Licht unterschiedlich stark reflektiert. Dadurch entsteht ein dreidimensionales Bild des Gewebes im Auge.

Die meisten Patienten mussten OCT bislang selber zahlen

Einzelne Krankenkassen erstatteten die Kosten bereits. Die meisten mussten die Kosten für diese Untersuchungen bislang jedoch selber tragen. Die Untersuchungsmethode wird zur Untersuchung des Augenhintergrunds bereits seit mehreren Jahren angewandt. Informationen über die die Dicke der Netzhaut und über eventuelle Flüssigkeitseinlagerungen helfen das Ausmaß der feuchten diabetischen Makulopathie festzustellen, einer Krankheit die unbehandelt bis zur Erblindung führen kann.

Therapie wird genauer angepasst

Deswegen ist eine gezielte Behandlung sehr wichtig. Sogenannte VEGF-Antagonisten oder Glukokortikosteroide verlangsamen den Verlauf der Erkrankung oder stoppen ihn sogar. Mithilfe der OCT kann deutlich genauer beurteilt werden, ob die Frequenz der Injektionen ins Auge erhöht werden muss und ob sie überhaupt noch notwendig sind. Wird dank der OCT sichtbar, dass die Erkrankung schnell fortschreitet, können die Behandlungen öfters erfolgen. Schreitet sie hingegen nicht weiter voran, kann der Abstand zwischen zwei Injektionen vergrößert werden.

Bevor die OCT tatsächlich abgerechnet werden kann, muss das Bundesgesundheitsministerium noch sein Ok geben. Mit einem Anspruch als Kassenleistung können die Patienten vorraussichtlich ab Herbst 2019 rechnen. Am besten Sie fragen einfach beim nächsten Besuch beim Augenarzt nach.