Versandhändler für Diabeteshilfsmittel und Versandapotheken werben oftmals damit, auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu verzichten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 gestattet. Nun sind uns Fälle bekannt geworden, in denen einzelne Versandhändler wieder Zuzahlungen erheben. Dexcom als Anbieter von CGM-Sensoren hat seit Oktober diesen kundenfreundlichen Service eingestellt. Gleiches gilt für VitalAire als Anbieter von Insulinpumpen und Zubehör seit August. VitalAire begründete dies wie folgt:
„Wir haben uns aufgrund der angespannten Marktlage dazu entschieden, unser Vorgehen bezüglich der Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen zu verändern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen angespannt ist und wir dazu angehalten sind, Wirtschaftlichkeitsreserven zu nutzen.“
Die Enttäuschung der Patienten ist verständlich, gleichwohl ist die Vorgehensweise der Firmen rechtlich nicht zu beanstanden, da bei Einstellung von freiwilligen Leistungen automatisch wieder die gesetzlichen Regelungen wirksam werden. Daher soll an dieser Stelle auf die Zuzahlungsregel und die Belastungsgrenze für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen werden.
Die Grundregel lautet für Hilfsmittel wie für Arzneien: die Patienten tragen 10% der Kosten, unter 5 € den tatsächlichen Preis, ansonsten mindestens 5 € und maximal 10 € pro Monat für jede Verordnung. Es gibt jedoch für alle Mitglieder der GKV eine individuell zu bestimmende Belastungsgrenze.
Dazu müssen die Bruttoeinnahmen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Menschen bestimmt werden. Herangezogen können dazu mehr als 200 verschiedene Einnahmearten, nicht jedoch strikt zweckgebundene Zuwendungen wie Kinder-, Pflege-, Wohn-, Kinder- oder Blindengeld. Von diesen Haushaltsbruttoeinnahmen werden 2025 Freibeträge in Höhe von 6.741 € für Ehe/Lebenspartner als ersten Haushaltsangehörigen sowie 9.600 € für jedes zu berücksichtigendes Kind abgezogen. Dann können die Zuzahlungen ab 2 Prozent oder bei chronischen Erkrankungen, wie Diabetes, ab 1 Prozent gedeckelt werden. Dazu müssen Patienten aber bei ihrer Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen. Fast alle Kassen bieten übrigens im Internet einen interaktiven Zuzahlungsrechner.
Ein Rechenbeispiel: eine Familie mit 2 Kindern hat ein Haushaltsbruttoeinkommen von 40.000 €. Als Freibetrag gehen davon für Ehegatten und 2 Kinder 25.941 € runter. Es verbleiben 14.059 €. Da ein Familienmitglied Diabetes hat, kann die Familie ab der Summe von 140,59€ den Befreiungsantrag für alle weiteren Zuzahlungen des gleichen Kalenderjahres stellen.
Leider ist es jedoch so, dass aus Unkenntnis oder aus Unmut über den bürokratischen Aufwand viele Sozialleistungen gar nicht erst beansprucht werden.
Klaus Goldschmidt, Sozialreferent DDF
