Kann ich jeden Beruf ergreifen?
Grundsätzlich können junge Menschen mit Diabetes jeden Beruf wählen. Man sollte jedoch beachten, dass die Behandlung des Diabetes jederzeit gewährleistet ist und dass sowohl Selbst- als auch Fremdgefährdung anderer Menschen durch den Diabetes und seine Behandlung ausgeschlossen sind.
Schwierigkeiten bei der Berufswahl sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur zu erwarten
- bei Polizei, Bundeswehr und Feuerwehr,
- beim Fahrdienst der Eisenbahn,
- bei der Luftfahrt,
- bei der Schifffahrt,
- als Berufstaucher.
Bewerbung
Soll ich meinen Diabetes und eine Schwerbehinderung angeben? – Ist Lügen erlaubt?
Im Bewerbungsverfahren sind Gesundheitsfragen und Fragen nach einer Schwerbehinderung tabu. Arbeitgeber dürfen nicht einmal danach fragen. Was zählt sind die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Erst wenn das Arbeitsverhältnis schon seit 6 Monaten besteht, hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine wahrheitsgemäße Beantwortung seiner Frage, ob eine Schwerbehinderung vorliegt.
Gibt es Besonderheiten beim Öffentlichen Dienst?
Lediglich bei einer Bewerbung im Öffentlichen Dienst kann es sinnvoll sein, als Diabetiker auf eine anerkannte (Schwer-) Behinderung hinzuweisen, sofern in der Ausschreibung darauf hingewiesen wird, dass Behinderte bevorzugt eingestellt werden. Aber Achtung: Dies bedeutet lediglich eine Bevorzugung des behinderten Bewerbers bei gleicher Qualifikation.
Kündigungsschutz
Habe ich immer Kündigungsschutz?
In Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern muss eine Kündigung begründet werden.
Kann ich wegen Diabetes gekündigt werden?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag wegen Krankheit zukünftig nicht mehr erfüllen kann. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Hilft der Schwerbehindertenausweis?
Bei anerkannter Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder auch bei anerkannter Gleichstellung mit Schwerbehinderten (bei GdB unter 50, aber mindestens 30) gilt ein erweiterter Kündigungsschutz, der jedoch nur bei betriebsbedingter Kündigung wirksam ist. Der erweiterte Kündigungsschutz tritt aber erst dann in Kraft, wenn das Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten besteht.
Wird im Vorfeld einer zu erwartenden Kündigung ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, dann muss dies mindestens drei Wochen vor der Kündigung erfolgen.
Ausführliche Berichte zu Detailfragen
Diabetes und Sicherheitsschuhe
Christine B. ist Typ-2-Diabetikerin und arbeitet im Lager eines großen Unternehmens. Die Berufsgenossenschaft schreibt für diesen Arbeitsbereich das Tragen von Sicherheitsschuhen vor. Sie beklagt sich, ihre Schuhe würden nach kurzer Zeit drücken und sie könne diese nicht auf Dauer tragen. Was kann sie dagegen unternehmen?
Zuletzt aktualisiert am: 30.07.2026
