Ist mein Kind (schwer-) behindert? 

Kinder mit Diabetes erhalten häufig den Grad der Behinderung (GdB) 40, selten auch 50. Zusätzlich erhalten Sie bis zum 16. Lebensjahr das Merkzeichen ‚H‘. Daraus ergeben sich folgende Vorteile: 

  • Zwei hohe Steuerfreibeträge. 
  • Die Wertmarke zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist ab GdB 50 kostenlos. 

Kann mein Kind ohne Probleme in Kindergarten oder Schule gehen?

Regelschule oder Sonderschule?
Unterstützung bei der Behandlung erforderlich?
Ist mein Kind in der Schule wegen des Diabetes benachteiligt?
Wie erkläre ich Erzieherinnen und Lehrkräften Unterzuckerungen?

Bekommt mein Kind einen Pflegegrad?

Bei höherem Pflegebedarf kann für Kinder mit Diabetes bei der Pflegeversicherung ein Pflegegrad beantragt werden.

Ausführliche Berichte zu Detailfragen

Ärger wegen der Schulbegleitung?
Reha-Maßnahmen für Kinder

Autor: Reiner Hub – Vorstand, Sozialreferent DDF

Quellen: Sozialgesetzbuch (SGB) 5, Sozialgesetzbuch (SGB) 6 und Sozialgesetzbuch (SGB) 11

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