Reisen mit Diabetes

Verfasst von: Reiner Hub

Diabetes hindert uns nicht am Reisen, aber er begleitet uns. Egal ob im Inland oder in fernen Ländern: Wenn man seine Medikamente in ausreichender Menge mitführt, sich an die Behandlungsregeln hält und sonst auch gesundheitlich dazu in der Lage ist, steht dem Spaß an der nächsten nichts im Weg! 

Brauche ich eine ärztliche Bescheinigung?

Eine ärztliche Bescheinigung über den Diabetesbedarf im Reisegepäck vermeidet lästige Fragen bei der Gepäckkontrolle an der Grenze oder auf dem Flughafen.  

Ein entsprechender Vordruck ist erhältlich als Sozial-Info 8. In 14 Sprachen sind darin viele Gegenstände, die Diabetiker für ihre Behandlung im Gepäck haben, aufgelistet. Unterschrift und Stempel des Arztes machen sie amtlich. 

Der Vordruck kann mit dem Flyer ‚Hilfe bei sozialen Fragen‘ bestellt werden. Für Nichtmitglieder beträgt der Unkostenbeitrag 1 € pro Exemplar. Mitglieder können ihn hier kostenlos herunterladen: Mehrsprachige Ärztliche Bescheinigung

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Benötige ich eine Reisekrankenversicherung?

Muss man im Ausland zum Arzt oder benötigt man Medikamente, dann kann es teuer werden. Denn je nach Reiseziel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten vollständig, teilweise oder gar nicht. Auch wer privat krankenversichert ist, kann abhängig von der Vertragsgestaltung ohne Versicherungsschutz dastehen. Weder bei der gesetzlichen noch bei der privaten Krankenversicherung ist der Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland versichert. Hier hilft nur der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

Mehr erfahren? Wissenswertes zur Reisekrankenversicherung finden Sie kompakt im Sozial-Info 6.

Ausführliche Berichte zu Detailfragen

Worauf muss ich vor einer Auslandsreise achten?

Wer als Diabetiker ins Ausland reisen möchte, sollte sich vor der Abreise noch etwas Zeit für den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung und für die Beschaffung einer ärztlichen Bescheinigung nehmen.

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Angelika hat Typ-1-Diabetes

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Literaturhinweise

Quellen: Sozialgesetzbuch (SGB) 5

Zuletzt aktualisiert am: 04.08.2026

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