Schwerbehinderung

Verfasst von: Reiner Hub

Bin ich als Diabetiker (schwer-) behindert?

Das Schwerbehindertenrecht bietet Menschen, die von Krankheit oder Unfallfolgen betroffen sind, einen Ausgleich für die erlittenen Einschränkungen im täglichen Leben. Wie hoch dieser Ausgleich ist, hängt vom Schweregrad der Behinderung (Grad der Behinderung GdB) ab.  

Dies gilt auch für Menschen mit Diabetes. Ihre Teilhabe am sozialen Leben ist je nach Umfang der Behandlungsmaßnahmen eingeschränkt. Sie werden deshalb von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als behindert anerkannt. Damit gilt für sie der Schutz der UN-Behindertenrechtskonvention.  

Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) 

Wenn Sie Diabetes haben, können Sie eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder auch die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen. Bei den Versorgungsämtern oder auch im Rathaus Ihres Wohnorts erhalten Sie die Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis, dem Sie eine möglichst umfassende Schilderung sämtlicher Krankheiten und ärztliche Befunde beifügen. Bezüglich Ihres Diabetes müssen Sie eine umfassende Dokumentation (Blutzuckertagebuch) einreichen. 

Wie hoch ist mein GdB? 

Die Behinderungsgrade sind für alle Behinderungen in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Bestandteil der Versorgungsmedizinverordnung) festgelegt. In Verbindung mit den vorgelegten Dokumenten und ärztlichen Gutachten stellt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) fest. 

Behinderungsgrade bei Diabetes:

GdB 

So wird der Diabetes behandelt

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. 

20 

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. 

30 - 40 

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. 

50 

Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. 

 

Weitere Erkrankungen oder Behinderungen können den GdB erhöhen. Dazu gehören auch Folge- oder Begleiterkrankungen des Diabetes (z.B. Polyneuropathien, Veränderungen des Augenhintergrunds, Depressionen, usw.). 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Ist der GdB niedriger aber mindestens 30, dann kann man einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten stellen. Dies bringt einige Vorteile am Arbeitsplatz. 

 

Welche Vorteile habe ich vom Schwerbehindertenausweis? 

Wenn der Grad der Behinderung mindestens 30 ist: 

  • Steuerfreibetrag 
  • Erweiterter Kündigungsschutz, wenn zuvor die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt worden ist. 

Zusätzlich, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 ist: 

  • Zusätzliche Urlaubstage. 
  • Vorzeitiger Antrag auf Altersrente möglich, wenn ausreichend Versicherungsjahre abgeleistet. 

Grad der Behinderung bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes 

Bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes sind einige weitere Gesichtspunkte zu beachten. Sie erhalten häufig den GdB 40, selten auch 50. Zusätzlich erhalten Sie bis zum 16. Lebensjahr das Merkzeichen ‚H‘. Daraus ergeben sich folgende Vorteile: 

  • Zwei hohe Steuerfreibeträge. 
  • Die Wertmarke zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist kostenlos. 

Bitte beachten Sie die Seite zu Kindern und Jugendlichen und nehmen Sie mit unseren Sozialreferenten Kontakt auf. 

Mehr finden Sie auf der Seite ‚Kinder und Jugendliche‘: 

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Ausführliche Berichte zu Detailfragen

Schwerbehinderung – Habe ich Vorteile von einem Erhöhungsantrag?

Frank S. ist Typ-1-Diabetiker und hat seit 2006 einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Jetzt ist wegen des Diabetes eine Schädigung des Augenhintergrunds hinzugekommen. Er hat von Freunden erfahren, er könne einen Verschlimmerungsantrag stellen, denn so erhöhe sich der GdB und er könne mehr Nachteilsausgleiche gelten machen. Wie soll er sich verhalten?

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Roger hat Typ-2-Diabetes

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Literaturhinweise:

Quellen: Sozialgesetzbuch (SGB) 9, Versorgungsmedizinverordnung

Zuletzt aktualisiert am: 04.08.2026

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