Bin ich als Diabetiker (schwer-) behindert?
Das Schwerbehindertenrecht bietet Menschen, die von Krankheit oder Unfallfolgen betroffen sind, einen Ausgleich für die erlittenen Einschränkungen im täglichen Leben. Wie hoch dieser Ausgleich ist, hängt vom Schweregrad der Behinderung (Grad der Behinderung GdB) ab.
Dies gilt auch für Menschen mit Diabetes. Ihre Teilhabe am sozialen Leben ist je nach Umfang der Behandlungsmaßnahmen eingeschränkt. Sie werden deshalb von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als behindert anerkannt. Damit gilt für sie der Schutz der UN-Behindertenrechtskonvention.
Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
Wenn Sie Diabetes haben, können Sie eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder auch die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen. Bei den Versorgungsämtern oder auch im Rathaus Ihres Wohnorts erhalten Sie die Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis, dem Sie eine möglichst umfassende Schilderung sämtlicher Krankheiten und ärztliche Befunde beifügen. Bezüglich Ihres Diabetes müssen Sie eine umfassende Dokumentation (Blutzuckertagebuch) einreichen.
Wie hoch ist mein GdB?
Die Behinderungsgrade sind für alle Behinderungen in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Bestandteil der Versorgungsmedizinverordnung) festgelegt. In Verbindung mit den vorgelegten Dokumenten und ärztlichen Gutachten stellt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) fest.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Ist der GdB niedriger aber mindestens 30, dann kann man einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten stellen. Dies bringt einige Vorteile am Arbeitsplatz.
Welche Vorteile habe ich vom Schwerbehindertenausweis?
Wenn der Grad der Behinderung mindestens 30 ist:
Steuerfreibetrag
Erweiterter Kündigungsschutz, wenn zuvor die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt worden ist.
Zusätzlich, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 ist:
Zusätzliche Urlaubstage.
Vorzeitiger Antrag auf Altersrente möglich, wenn ausreichend Versicherungsjahre abgeleistet.
Grad der Behinderung bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes
Bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes sind einige weitere Gesichtspunkte zu beachten. Sie erhalten häufig den GdB 40, selten auch 50. Zusätzlich erhalten Sie bis zum 16. Lebensjahr das Merkzeichen ‚H‘. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
Zwei hohe Steuerfreibeträge.
Die Wertmarke zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist kostenlos.
Bitte beachten Sie die Seite zu Kindern und Jugendlichen und nehmen Sie mit unseren Sozialreferenten Kontakt auf.
Mehr finden Sie auf der Seite ‚Kinder und Jugendliche‘: