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Augen auf beim Führerschein!

Beim Umtausch seines Papierführerscheins in die neue Plastikkarte hat ein Mann aus Bayern wegen seiner Diabeteserkrankung unangenehme Erfahrungen gemacht.

Visual Sozialinfos (DBW)

Gleiches könnte aber auch Fahranfängern mit Diabetes passieren, die erstmalig eine Fahrerlaubnis beantragen.

Einem Bericht zufolge, der kürzlich im bayerischen Fernsehen gesendet worden ist (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Ij3O_uwzfBM), hat der Mann beim Umtausch seines Führerscheins angegeben, dass er an Diabetes erkrankt ist und weitere Medikamente einnimmt, die Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben können. Aus den in dem Video gemachten Aussagen des Mannes ist zu schließen, dass die Beantwortung der vorgelegten Fragen als freiwillig gekennzeichnet war. Die Folgen: Von der Fahrerlaubnisbehörde kam die Aufforderung, ein ärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit vorzulegen. Ein Attest der Hausärztin genügte nicht. Der Arzt vom TÜV bescheinigte zwar die Fahrtauglichkeit, verlangte aber eine regelmäßige Nachbegutachtung nach jeweils drei Jahren. Für das Gutachten und die nötigen Untersuchungen fielen Kosten in Höhe eines niedrigen vierstelligen Betrags an.

Hintergrund:

Diabetes hat durch die unmittelbaren Auswirkungen der Stoffwechselstörung und der Behandlung wie Unter- oder Überzuckerung sowie durch mögliche Folge- oder Begleiterkrankungen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit. Das gilt vor allem bei der Behandlung mit Insulin. Deshalb sind die Fahrerlaubnisbehörden gesetzlich dazu verpflichtet, die Fahrtauglichkeit der Fahrerlaubnisbesitzer oder -erwerber zu prüfen, sobald sie von einer Erkrankung an Diabetes erfahren. Nicht selten verlangen sie dann ein Gutachten von einem Facharzt oder einem Amts- oder Betriebsarzt. Patienten sind jedoch nicht verpflichtet, zu dem von der Behörde vorgeschlagenen Gutachter zu gehen. Sie haben die freie Wahl unter Ärzten mit der gleichen Qualifikation; nur der eigene Arzt darf es nicht sein. Geeignete Ärzte findet man z.B. über die kassenärztlichen Vereinigungen oder Ärzteverbände. Außerdem sollte man das Gutachten an seine Privatadresse schicken lassen und zuerst Einsicht nehmen, bevor man es an die Fahrerlaubnisbehörde weitergibt. Es ist auch von Vorteil, dem Gutachter Befundberichte des eigenen Diabetologen vorzulegen und mit ihm darüber zu sprechen, ob eine regelmäßige Nachbegutachtung überhaupt erforderlich ist.

Fazit:

Fragen in einem behördlichen Formular, die als freiwillig zu beantworten gekennzeichnet sind, sollte man besser nicht beantworten. Wenn man sich über die Auswirkungen solcher Antworten nicht sicher ist, kann man sich zur Sicherheit zunächst an Vertrauenspersonen wenden, die sich mit der Materie auskennen; z.B. an die Sozialreferenten der DDF. Diese können auch Tipps zum weiteren Vorgehen geben.

Reiner Hub, Vorstandsmitglied und Sozialreferent DDF