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DMP Diabetes Typ 1 – der Fortschritt erreicht die Versorgung

Die neuen gesetzlichen Richtlinien sehen jetzt auch CGM und Pumpentherapie regulär vor und tragen dem medizinischen Fortschritt Rechnung.

DMP Diabetes Typ 1 – der Fortschritt erreicht die Versorgung 

Die neuen gesetzlichen Richtlinien sehen jetzt auch CGM und Pumpentherapie regulär vor und tragen dem medizinischen Fortschritt Rechnung 

Im Januar wurden aktualisierte Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes Typ 1 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wurden somit bindend. Sie enthalten deutliche Veränderungen zu den vorhergehenden und tragen dem medizinischen Fortschritt Rechnung.

Unsere Patientenvertreter aus den Selbsthilfeorganisationen haben stets im G-BA dafür gekämpft, diese positiven Veränderungen durchzusetzen. 

Etwa drei Viertel aller Diabetiker in Deutschland sind inzwischen in die DMP eingeschrieben und profitieren davon, auch nach ihrer eigenen Einschätzung. Dies bestätigt auch die Diabetologie. Die Häufigkeit von Folgeschäden hat seither abgenommen, stellt die DDG fest, sowohl wegen der verbesserten Betreuung als auch der Fortschritte in den Selbstkontroll-Möglichkeiten und der Behandlung. Die Kosten der Behandlung für die Krankenkassen dürften steigen. 

Was ist nun neu gegenüber den früheren Richtlinien? Verschiedene wichtige Änderungen fallen auf: 

  1. Zur Diagnose eines Typ-1-Diabetes wird die Bestimmung der diabetesspezifischen Antikörper bei Bedarf erstmals erwähnt. 
  2. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass der Typ-1-Diabetes häufig mit anderen Autoimmunerkrankungen gemeinsam auftritt. Daher werden dazu entsprechende Kontrolluntersuchungen empfohlen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. 
  3. Bei Erwachsenen sollte ein HbA1c-Wert von möglichst unter 7,5% angestrebt werden, solange dadurch keine problematischen Hypoglykämien auftreten. 
  4. Als Therapieziele werden neben der Vermeidung der unterschiedlichen Folgeschäden im Besonderen Ketoazidosen, jetzt neu auch Hypoglykämien und Therapiefolgen wie Lipohypertrophien aufgeführt.  
  5. Es soll nun nicht mehr vorrangig Humaninsulin eingesetzt werden. Kurz wirkende Analoginsuline galten bisher nicht als Standard. 
  6. Behandlungsstandard ist die intensivierte Insulintherapie entweder als Injektion oder als Pumpentherapie. Die Pumpentherapie (CSII) wird somit gleichrangig. Die Genehmigung sollte daher leichter fallen. 
  7. Durch Schulungen sollen die Patient*Innen in die Lage versetzt werden, die Glukosewirksamkeit ihrer Nahrung für die Anpassung ihrer Insulindosierung einzuschätzen. 
  8. Die regelmäßige Glukoseselbstmessung ist integraler Bestandteil dieser Behandlung, und dazu gehört nun bemerkenswerter Weise auch deren Erweiterung durch die rtCGM (kontinuierliche Glukosemessung). Dies gilt besonders für diejenigen Patienten, bei denen die Behandlungsziele nicht erreicht werden, nach schweren Hypoglykämien oder Ketoazidosen und in der Schwangerschaft. Dafür müssen die Patienten dann zeitnah speziell geschult werden. 
  9. Zu den ausdrücklich geforderten Untersuchungen gehören nun nach 5 Jahren Diabetesdauer neu die jährliche Albumin/Kreatinin/Ratio (AKR) und die Fußuntersuchung einschließlich die des Schuhwerks. Die augenärztliche Untersuchung kann nun jährlich oder alle zwei Jahre stattfinden. 
  10. In die Raucherberatung sind nun auch die E-Zigaretteneingeschlossen. Raucherentwöhnung soll angeraten werden. 
  11. Zu den Beratungen zum Lebensstil gehören auch Hinweise auf das Hypoglykämierisiko bei Alkoholgenuss und auf die Risiken von Hypoglykämien im Straßenverkehr und bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Sport, Maschinenbedienung). 
  12. Regelmäßig soll bei Patienten mit komplexen Problemen ein strukturiertes Medikamenten-Management in Form einer Bestandsaufnahme, Dokumentation und ggf. Umstellung durchgeführt werden. 
  13. Die augenärztlichen Behandlungen sind inzwischen differenzierter geworden. Die Laserbehandlung wird nun nicht mehr speziell aufgeführt. 
  14. Differenzierter als bisher sollen Patienten mit Diabetischem Fuß betreut werden. Hier wird nun auch der Knöchel-Arm-Index bei Patienten mit nicht sicher tastbaren Fußpulsen besonders gefordert.  
  15. Bei den Medikamenten wegen Bluthochdruck sind die ACE-Hemmer und ARB in der Empfehlung ganz nach vorne gerückt.  
  16. Bei Schwangerschaft wird ein enger Informationsaustausch mit dem behandelnden Gynäkologen dezidiert gefordert.  

Insgesamt sind die Richtlinien auf der Höhe der Zeit und auf dem Boden der medizinischen Wissenschaft. Eine sehr erfreuliche Entwicklung, die den Teilnehmern am DMP zu Gute kommen wird. 

(https://www.g-ba.de/downloads/40-268-6304/2020-01-16_DMP-A-RL_Aenderung-Anlage-7-8-DMP-Diabetes-mellitus_Servicedokument.pdf 

Ein Disease-Management-Programm (abgekürzt DMP) ist ein zentral organisiertes Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen. Es stützt sich auf die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin.

- Dr. Albrecht Dapp / Vorstandsmitglied DBW e. V. -