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Fahruntüchtigkeit – Kann mein Arzt mich bei der Behörde anzeigen?

Die 61. Tagung des Deutschen Verkehrsgerichtstags fand vom 25. bis 27. Januar 2023 in Goslar statt.

Visual Sozialinfos

Die Experten des Verkehrsrechts diskutierten dort ausführlich die Frage, ob ein Arzt seinen Patienten, von dessen vorübergehender oder dauerhaften Fahruntüchtigkeit er überzeugt ist, bei der Polizei oder der Verkehrsbehörde anzeigen soll. Grundsätzlich ist dies wegen der ärztlichen Schweigepflicht nicht erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen.

Die ärztliche Schweigepflicht dient sowohl dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen Arzt und Patient besteht,
als auch dem Datenschutz.

Nun sind die Experten des Verkehrsgerichtstags zu dem Ergebnis gekommen: Im Arzt-Patienten-Verhältnis muss weiterhin die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben. Nur bei begründetem Verdacht auf eine Fahruntüchtigkeit kann eine Meldung an die Verkehrsbehörden erfolgen. Dieser Beschluss ist natürlich kein Freibrief für Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen vorübergehend oder dauernd fahruntüchtig sind – z.B. auch Diabetiker. Sie müssen weiterhin damit rechnen, dass sie Konsequenzen tragen müssen, wenn sie dem ärztlichen Rat, das Fahrzeug stehen zu lassen, nicht folgen.

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