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Landesregierung Baden-Württemberg setzt sich für Änderung der Health-Claims-Verordnung ein bei pflanzlichen Arzneimitteln

Die Landesregierung Baden-Württemberg setzt sich für eine Änderung der „Health-Claims-Verordnung“ der EU bei pflanzlichen Arzneimitteln ein. Sie will erreichen, dass man sich auf die Angaben bei pflanzlichen Produkten verlassen kann.

Die Landesregierung Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für Verbraucher und Hersteller pflanzlicher Arzneimittel ein. Sie will erreichen, dass man sich auf die gesundheitsbezogenen Angaben auf allen pflanzlichen Produkten auch verlassen kann. Dafür soll die Verordnung der Europäischen Union über Gesundheitsversprechen („Health-Claims-Verordnung“) sorgen, welche dann für alle pflanzlichen Stoffe gelten soll.  

Diese gibt es schon seit 2007, doch wurden schon seit über 10 Jahren viele Bewertungsanträge ausgesetzt. Es geht um Tausende von Werbeaussagen, überwiegend für so genannte Botanicals. Diese sollten eigentlich längst bewertet werden. So lange dies aber noch nicht der Fall ist, können diese für die Werbung verwendet werden, auch wenn sie vielleicht irreführend oder falsch sind. Damit können zum Beispiel Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitlichen Wirkungen versprechen, ohne dies auch wissenschaftlich belegen zu müssen. Damit können die Verbraucher derzeit noch fatal irregeführt werden, ohne dass die Hersteller dafür belangt werden können. Demgegenüber müssen die Hersteller pflanzlicher Arzneimittel ganz selbstverständlich ein aufwändiges und kostspieliges Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem die Wirksamkeit ihrer Arzneimittel zu belegen ist.  

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg 

Zur Pressemitteilung der Landesregierung