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Kindergarten- und Schulbegleitung: Alles neu!

Erst vor kurzem hatten wir über neue Regelungen zur Beantragung einer Kindergarten- oder Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes berichtet. Nun wird eine neue Regelung des G-BA ab Ende Oktober die Eltern verunsichern.

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Bild: G-BA

Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit setzt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA, der die Leistungen der Krankenkassen regelt, die Nummer 24 seiner Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege zum 1. November außer Kraft. In der Nummer 24 ist die „spezielle Krankenbeobachtung“ geregelt. Diese ist neben der Blutzuckerkontrolle und der Verabreichung von Insulin Hauptaufgabe der Personen, die Kinder mit Diabetes in Kindergarten oder Schule begleiten. Sie sollen das Kind beobachten und im Fall einer Unterzuckerung schnell eingreifen. Inzwischen haben schon mehrere Krankenkassen die Eltern darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage für die Begleitperson entfällt und die Einstellung der Leistung ab 1. November angekündigt. Die Änderung ist ohne Einbindung der Patientenvertretung erfolgt. Die Rückantwort auf entsprechende Nachfrage steht aus.

Wie geht es jetzt weiter?

Die „spezielle Krankenbeobachtung“ ist jetzt Teil der „außerklinischen Intensivpflege“ (AKI) nach § 37c SGB V. Eltern müssen gemeinsam mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt bei der Krankenkasse einen Antrag auf AKI stellen. Der Arzt verwendet dazu die Formulare 62b und 62c (Kassenärztliche Bundesvereinigung). Vorteilhaft wird es sein, wenn die Verordnung ausführlich begründet wird und der Kindergarten bzw. die Schule schriftlich bestätigen, dass die Beobachtung des Kindes ohne zusätzliches Personal nicht erfüllbar ist. Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, dann ist ein Widerspruch empfehlenswert.

Alternativ wird man mit Verweis auf den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse versuchen können, beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen. Ebenfalls mit ärztlicher Begründung und Bestätigung von Kindergarten oder Schule.

Autor: Reiner Hub, Vorstandsmitglied DBW und Sozialreferent DDF