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Unsere Stellungnahme zum neuen Entwurf der Nationalen Versorgungsleitlinie

Es gibt einen neuen Entwurf der NVL zu DMP bei Typ-2 Diabetes. Anmerkungen hierzu von unserem Diabetologen Dr. Albrecht Dapp.

Passgenauere Therapie Diabetes Typ 2 jetzt möglich

Entwurf der neuen Nationalen Versorgungs-Leitlinie (NVL) berücksichtigt jetzt die aktuellsten Behandlungsmöglichkeiten

Medizinische Leitlinien sind Zusammenfassungen dessen, was die Wissenschaft aktuell als gesichert in der Behandlung bestimmter Krankheiten ansieht. Mit dem medizinischen Fortschritt müssen Leitlinien regelmäßig überarbeitet und angepasst werden. Hier arbeiten auch unsere Vertreter der Selbsthilfe mit, bringen die Bedürfnisse der Betroffenen ein und ermöglichen so den größtmöglichen Nutzen für die Patienten. Dies sehen wir als DBW Diabetiker Baden-Württemberg e.V. als wichtigen Beitrag in der Gesundheitspolitik an.

Seit der letzten Fassung der Nationalen Versorgungsleitlinie Typ-2-Diabetes von 2013 hat sich die medikamentöse Behandlung des Typ-2-Diabetes stark verändert und dessen Prognose deutlich verbessert. Dem muss nun auch die neue Leitlinie Rechnung tragen und die wichtigsten Ergebnisse in den Versorgungsalltag einführen. Inzwischen sind Medikamente verfügbar geworden, welche nachweislich das hohe Herz-Kreislauf-Risiko bei Typ-2-Diabetes senken können. Diese treten nun in der Neubearbeitung der NVL stark in den Vordergrund. Behandlungsziel ist vorrangig nach wie vor die Stoffwechselverbesserung (anhand des HbA1c-Werts), weniger betont werden das Gewicht oder der Blutdruck. Noch mehr als bisher sollen nun die individuellen Voraussetzungen  und Risiken der Patientinnen und Patienten bei der Wahl des geeigneten Medikaments und der angemessenen Therapiestrategie berücksichtigt werden. Vorerst sind nun die Themen "medikamentöse Therapie" und "partizipative Entscheidungsfindung" zur Diskussion veröffentlicht. In der vorgestellten Neufassung fehlen noch die wichtigen nichtmedikamentösen Therapien („Lebensstil“). Doch sind diese in Bearbeitung und werden zu Recht als die Grundlage der Behandlung bezeichnet.

Die partizipative Entscheidungsfindung sieht vor, dass gemeinsame Vereinbarungen der Ziele und eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Patient und Arzt Voraussetzung der Therapie sind. Dafür ist eine umfassende und verständliche Aufklärung erforderlich. Gründe einer Therapiebefolgung oder -nichtbefolgung müssen nun laut Leitlinie analysiert und geklärt werden. Dies sind wesentliche Fortschritte.

Bezüglich der medikamentösen Therapie wird bei erhöhtem Herz-Kreislauf-Risiko nun konsequenter Weise sehr klar festgelegt, dass die so genannten SGLT-2-Hemmstoffe und GLP-1-Rezeptor-Agonisten sehr früh und konsequent einzusetzen sind, eventuell sogar gleich in Kombination mit Metformin. Dieses bleibt an erster Stelle zu verordnen. Bei Herzinsuffizienz oder chronischer Nierenschädigung sollen dabei die SGLT-2-Hemmer bevorzugt eingesetzt werden, sofern möglich. Sie können auch zur Senkung eines erhöhten Blutdrucks beitragen. Die früher häufig verordneten, jedoch mit Gewichtszunahme und Hypoglykämie-Risiko belasteten Sulfonylharnstoffe sind deutlich in den Hintergrund getreten. Eine Insulinbehandlung solle nicht zu früh begonnen werden, es sei denn, es bestehen Hinweise auf einen Insulinmangel. Dann stehen verschiedene Formen der Insulintherapie mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen zur Verfügung

Insgesamt sind die Veränderungen gegenüber 2014 sehr bedeutsam, interessant und nachvollziehbar und stellen wirkliche Fortschritte dar. Die neue Leitlinie stellt eine sehr gründliche und abgewogene Darstellung der derzeitigen Behandlungsmöglichkeiten dar.